15. April 2004 9.) Die Verkehrspolizei hat extra einen Stützpunkt neben deinem Haus eröffnet, obwohl du kein Auto hast und ziemlich abgelegen wohnst. 8.) Ein Polizist weist dich darauf hin, dass du rechtlich gesehen jetzt als "Fußgänger mit Spielzeug" zählst und den Bürgersteig benutzen musst. 7.) Du kannst es irgendwo in Berlin unverschlossen länger als 10 Minuten abstellen. 6.) In kriminellen Kreisen zählt dein Fahrrad zu den Unbezwingbaren. 5.) Wenn dich die Polizei anhält, heißt es nur: "Haben Sie schon etwas repariert, oder dasselbe wie immer?" 4.) Beim Wiederzusammensetzen deines Rades nach dem Frühjahrsputz bleiben vier Teile übrig, zwei davon sind rund und haben Speichen. 3.) Der kontrollierende Polizist fordert über Funk einen neuen "Ticketblock" an, obwohl sein jetziger noch mindestens 10 Blatt hat. 2.) Das Fahrrad an sich ist schon verkehrssicher, allerdings nur, solange du nicht darauf sitzt. Und der beste Hinweis, dass dein Fahrrad nicht verkehrssicher ist: Die Box für die Reservekondome ist leer.
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